Bestallung des Ernst Moritz Liebel zum Ortsrichter und Gemeindevorstand in Hartha mit Spechtshausen, 1846
Das vorliegende Dokument ist eine amtliche Bekanntmachung des Justizamtes Grillenburg zu Tharandt vom 22. August 1846. Es ist an die Gemeinde Hartha mit Spechtshausen gerichtet (mit Zustellvermerk vom 5. September). Darin wird die Einwohnerschaft darüber informiert, dass der Hausbesitzer Ernst Moritz Liebel als neuer Ortsrichter und Gemeindevorstand vereidigt wurde. Die Gemeinde wird dienstlich angewiesen, seinen Anordnungen Folge zu leisten und ihm den erforderlichen Gehorsam sowie Respekt entgegenzubringen.
Transkription
(Bild 1)
G. P.
Nachdem der Hausbesitzer und
Ernst Moritz Liebel aus Hartha am 20. die=
ses Monats als Ortsrichter und Ge=
meindevorstand der Gemeinde Hartha
mit Spechtshausen amtlich in Pflicht
genommen worden ist, so wird Sol=
ches der Gemeinde Hartha mit Spechts=
hausen mit dem Bemerken andurch be=
kannt gemacht, daß sie sich den An=
ordnungen desselben zu fügen und
ihm den nöthigen Gehorsam und die
erforderliche Achtung jederzeit zu
erweisen haben.
Justizamt Grillenburg zu Tharandt
am 22. August 1846.
Königl. Sächs. bestellter Justiz=
Amtmann allda.
[unleserlich]
No 1126.
(Bild 2)
An
die Gemeinde
zu
Hartha
mit
Spechtshausen.
d. 5. Septbr. [unleserlich]