Bestallung des Ernst Moritz Liebel zum Ortsrichter und Gemeindevorstand in Hartha mit Spechtshausen, 1846

1846 · Dokument

Vorschau: Bestallung des Ernst Moritz Liebel zum Ortsrichter und Gemeindevorstand in Hartha mit Spechtshausen, 1846
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Das vorliegende Dokument ist eine amtliche Bekanntmachung des Justizamtes Grillenburg zu Tharandt vom 22. August 1846. Es ist an die Gemeinde Hartha mit Spechtshausen gerichtet (mit Zustellvermerk vom 5. September). Darin wird die Einwohnerschaft darüber informiert, dass der Hausbesitzer Ernst Moritz Liebel als neuer Ortsrichter und Gemeindevorstand vereidigt wurde. Die Gemeinde wird dienstlich angewiesen, seinen Anordnungen Folge zu leisten und ihm den erforderlichen Gehorsam sowie Respekt entgegenzubringen.

Genannte Personen

  • Ernst Moritz Liebel: Hausbesitzer aus Hartha. Er wurde am 20. August 1846 offiziell als Ortsrichter und Gemeindevorstand der Gemeinde Hartha mit Spechtshausen vereidigt ("in Pflicht genommen").
  • [Esten/Eyten - unleserlich]: Königlich Sächsischer bestellter Justiz-Amtmann des Justizamtes Grillenburg zu Tharandt (Unterzeichner des Dokuments).

Transkription

(Bild 1)

G. P.

Nachdem der Hausbesitzer und

Ernst Moritz Liebel aus Hartha am 20. die=

ses Monats als Ortsrichter und Ge=

meindevorstand der Gemeinde Hartha

mit Spechtshausen amtlich in Pflicht

genommen worden ist, so wird Sol=

ches der Gemeinde Hartha mit Spechts=

hausen mit dem Bemerken andurch be=

kannt gemacht, daß sie sich den An=

ordnungen desselben zu fügen und

ihm den nöthigen Gehorsam und die

erforderliche Achtung jederzeit zu

erweisen haben.

Justizamt Grillenburg zu Tharandt

am 22. August 1846.

Königl. Sächs. bestellter Justiz=

Amtmann allda.

[unleserlich]

No 1126.

(Bild 2)

An

die Gemeinde

zu

Hartha

mit

Spechtshausen.

d. 5. Septbr. [unleserlich]