Anweisung des Justizamtes Grillenburg zur Erfassung kaiserlich französischer Untertanen in Hartha mit Spechtshausen, 1856

1856 · Dokument

Vorschau: Anweisung des Justizamtes Grillenburg zur Erfassung kaiserlich französischer Untertanen in Hartha mit Spechtshausen, 1856
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Auf Veranlassung der Königlichen Amtshauptmannschaft Freiberg und aufgrund einer Anfrage der französischen Regierung weist das Königliche Justizamt Grillenburg zu Tharandt am 1. März 1856 die Gemeindevorstände (hier: Hartha mit Spechtshausen) an, alle im Ort lebenden französischen Staatsbürger zu erfassen. Gefordert werden detaillierte Angaben zu Namen, Geburtsort, aktuellem Wohnort, Familienstand und Anzahl der Kinder. Die Meldung (oder andernfalls eine Fehlanzeige) muss bis zum 17. März 1856 erfolgen.

Genannte Personen

  • Kieser: Königlich bestellter Justizamtmann des Justizamtes Grillenburg zu Tharandt und Ritter des Königlich Sächsischen Zivilverdienstordens. (Unterzeichner des Dokuments).

Transkription

(Bild 1)

[unleserlich - oben links]

Auf einer ergangenen Verfügung

der Königlichen Amtshauptmannschaft

Freiberg werden, in folge eines aus hohem,

schichtlichem Belange von der Kaiserlich fran=

zösischen Regierung gestellten Ansuchens,

die unterzeichneten Gemeindevorstände

angewiesen, ein vollständiges Verzeichniß

der in jedem Orte etwa sich aufhaltenden

Kaiserlich französischen Unterthanen, nebst

Hinzufügung

1., der Tauf= und Familiennamen

von denselben,

2., des Geburtsortes,

3., des dermaligen Aufenthaltortes,

4., ob dieselben verheirathet oder

nicht, und erstens falls

5., der Anzahl ihrer etwaigen Kin=

der,

aufzufertigen und nächstens hier einzusenden,

oder im anderen Falle eine Vacatsschein,

längstens bis

zum 17. März 1856.

hierher einzureichen.

Im

(Bild 2)

Im Fall daß französische Unterthanen

in ihrem Orte nicht aufhalten, kann solches

auch bei Unterschrift des Patents bemerkt

werden.

Königl. Justizamt Grillenburg

zu Tharandt, den 1. März 1856.

D. P. bestellter Justizamtmann allda, Ritter

des K. S. Civil Verdienst Ordens.

Kieser

(Bild 3)

Zu insidiren:

ex ev

8., dem Gemeindevorstand zu Hartha mit

Spechtshausen.

ex ev

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