Anweisung des Justizamtes Grillenburg zur Erfassung kaiserlich französischer Untertanen in Hartha mit Spechtshausen, 1856
Auf Veranlassung der Königlichen Amtshauptmannschaft Freiberg und aufgrund einer Anfrage der französischen Regierung weist das Königliche Justizamt Grillenburg zu Tharandt am 1. März 1856 die Gemeindevorstände (hier: Hartha mit Spechtshausen) an, alle im Ort lebenden französischen Staatsbürger zu erfassen. Gefordert werden detaillierte Angaben zu Namen, Geburtsort, aktuellem Wohnort, Familienstand und Anzahl der Kinder. Die Meldung (oder andernfalls eine Fehlanzeige) muss bis zum 17. März 1856 erfolgen.
Transkription
(Bild 1)
[unleserlich - oben links]
Auf einer ergangenen Verfügung
der Königlichen Amtshauptmannschaft
Freiberg werden, in folge eines aus hohem,
schichtlichem Belange von der Kaiserlich fran=
zösischen Regierung gestellten Ansuchens,
die unterzeichneten Gemeindevorstände
angewiesen, ein vollständiges Verzeichniß
der in jedem Orte etwa sich aufhaltenden
Kaiserlich französischen Unterthanen, nebst
Hinzufügung
1., der Tauf= und Familiennamen
von denselben,
2., des Geburtsortes,
3., des dermaligen Aufenthaltortes,
4., ob dieselben verheirathet oder
nicht, und erstens falls
5., der Anzahl ihrer etwaigen Kin=
der,
aufzufertigen und nächstens hier einzusenden,
oder im anderen Falle eine Vacatsschein,
längstens bis
zum 17. März 1856.
hierher einzureichen.
Im
(Bild 2)
Im Fall daß französische Unterthanen
in ihrem Orte nicht aufhalten, kann solches
auch bei Unterschrift des Patents bemerkt
werden.
Königl. Justizamt Grillenburg
zu Tharandt, den 1. März 1856.
D. P. bestellter Justizamtmann allda, Ritter
des K. S. Civil Verdienst Ordens.
Kieser
(Bild 3)
Zu insidiren:
ex ev
8., dem Gemeindevorstand zu Hartha mit
Spechtshausen.
ex ev
Rückkehren.
Zurück.