Gutachten zur Mobiliar-Feuerversicherung des Gasthofsbesitzers Carl Friedrich Mühlberg in Spechtshausen, 1861

1861 · Dokument

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Der Vorgang aus dem Herbst 1861 betrifft eine geplante Feuerversicherung. Das Königliche Gerichtsamt Tharandt weist am 20. September die Ortsgerichte Hartha/Spechtshausen an (Bild 1 & 2), das Vorhandensein und den angegebenen Wert des Mobiliars des Gasthofbesitzers Carl Friedrich Mühlberg gutachtlich zu prüfen. Bild 3 zeigt den Konzeptentwurf der Antwort des Ortsrichters vom 3. Oktober 1861, in dem dieser bestätigt, dass sich die deklarierten Gegenstände im Besitz Mühlbergs befinden und die angegebenen Werte korrekt sind. Bild 4 zeigt die Anschrift (Kuvert) an das Ortsgericht.

Genannte Personen

  • Carl Friedrich Mühlberg: Gasthofsbesitzer in Spechtshausen. Er plant, sein Mobiliar bei einer Gesellschaft gegen Feuer zu versichern und hat dafür eine Aufstellung (Zeitwert/Taxwert) beim Gerichtsamt eingereicht.

Bemerkungen

Stempel: Auf Bild 1 befindet sich oben links ein amtlicher Wertstempel ("17 1/2 NEUGROSCHEN").

Transkription

(Bild 1)

[Stempel: 17 1/2 NEUGROSCHEN]

An

die Ortsgerichte

zu

Hartha mit

Spechtshausen.

Der Gasthofsbesitzer Carl Fried=

rich Mühlberg in Spechtshausen beabsichtigt,

sein in der abschriftlichen Beilage verzeich=

netes Mobiliar bei einer Mobiliarversicher=

ungsgesellschaft gegen Feuersgefahr zu ver=

sichern und hat zu diesem Behufe um die

obrigkeitliche Genehmigung gebeten.

Vor weiterer Entschließung über

die Statthaftigkeit des Mühlberg'schen Ge=

suchs werden die an[unleserlich] Ortsgerich=

(Bild 2)

ten hierdurch angewiesen, über das Vorhan=

densein und den Zeitwerth der declarirten Ge=

genstände bis

zum 8. October 1861.

gutachtliche Anzeige hierher zu erstatten.

Tharandt, am 20. September 1861.

Das Königliche Gerichtsamt

daselbst.

[unleserlich]

(Bild 3)

An das Königl: Gerichtsamt

Tharandt

Nachdem unterm 20 Septbr d. Jahres den

Unterzeichneten Ortsgerichte aufgegeben

[Nachtrag am Rand: sind der Zeit anstehende] , über das Vorhandensein der vom

Gasthofsbesitzer p Mühlberg in Spechtshausen

beim Königl Gerichtsamt zur Assecurirung

gegen Feuersgefahr - declarirte Gegen=

stände Gutachtliche Anzeige anher zu

erstatten, so wird hier durch ergebenst

Angezeigt das über das Vorhandensein

[Korrektur eingefügt: und den angegebnen Tax Werth] der Gegen=

stände, ein Zweifel nicht erhoben wird

sondern vielmehr bescheiniget, [gestrichen: das in=]

[gestrichen: dem alle diese Angezeigten]

indem sich Mühlberg im Besitze aller

dieser Verzeichneten Gegenstände

befindet und welche auf den ange=

gebnen Werth bestehn werden

Hartha und Spechtshausen den 3 Octbr

1861

[unleserlich]

Richter

(Bild 4)

An

die Ortsgerichte

zu

Hartha mit

Spechtshausen.