Gutachten zur Mobiliar-Feuerversicherung des Gasthofsbesitzers Carl Friedrich Mühlberg in Spechtshausen, 1861
Der Vorgang aus dem Herbst 1861 betrifft eine geplante Feuerversicherung. Das Königliche Gerichtsamt Tharandt weist am 20. September die Ortsgerichte Hartha/Spechtshausen an (Bild 1 & 2), das Vorhandensein und den angegebenen Wert des Mobiliars des Gasthofbesitzers Carl Friedrich Mühlberg gutachtlich zu prüfen. Bild 3 zeigt den Konzeptentwurf der Antwort des Ortsrichters vom 3. Oktober 1861, in dem dieser bestätigt, dass sich die deklarierten Gegenstände im Besitz Mühlbergs befinden und die angegebenen Werte korrekt sind. Bild 4 zeigt die Anschrift (Kuvert) an das Ortsgericht.
Bemerkungen
Stempel: Auf Bild 1 befindet sich oben links ein amtlicher Wertstempel ("17 1/2 NEUGROSCHEN").
Transkription
(Bild 1)
[Stempel: 17 1/2 NEUGROSCHEN]
An
die Ortsgerichte
zu
Hartha mit
Spechtshausen.
Der Gasthofsbesitzer Carl Fried=
rich Mühlberg in Spechtshausen beabsichtigt,
sein in der abschriftlichen Beilage verzeich=
netes Mobiliar bei einer Mobiliarversicher=
ungsgesellschaft gegen Feuersgefahr zu ver=
sichern und hat zu diesem Behufe um die
obrigkeitliche Genehmigung gebeten.
Vor weiterer Entschließung über
die Statthaftigkeit des Mühlberg'schen Ge=
suchs werden die an[unleserlich] Ortsgerich=
(Bild 2)
ten hierdurch angewiesen, über das Vorhan=
densein und den Zeitwerth der declarirten Ge=
genstände bis
zum 8. October 1861.
gutachtliche Anzeige hierher zu erstatten.
Tharandt, am 20. September 1861.
Das Königliche Gerichtsamt
daselbst.
[unleserlich]
(Bild 3)
An das Königl: Gerichtsamt
Tharandt
Nachdem unterm 20 Septbr d. Jahres den
Unterzeichneten Ortsgerichte aufgegeben
[Nachtrag am Rand: sind der Zeit anstehende] , über das Vorhandensein der vom
Gasthofsbesitzer p Mühlberg in Spechtshausen
beim Königl Gerichtsamt zur Assecurirung
gegen Feuersgefahr - declarirte Gegen=
stände Gutachtliche Anzeige anher zu
erstatten, so wird hier durch ergebenst
Angezeigt das über das Vorhandensein
[Korrektur eingefügt: und den angegebnen Tax Werth] der Gegen=
stände, ein Zweifel nicht erhoben wird
sondern vielmehr bescheiniget, [gestrichen: das in=]
[gestrichen: dem alle diese Angezeigten]
indem sich Mühlberg im Besitze aller
dieser Verzeichneten Gegenstände
befindet und welche auf den ange=
gebnen Werth bestehn werden
Hartha und Spechtshausen den 3 Octbr
1861
[unleserlich]
Richter
(Bild 4)
An
die Ortsgerichte
zu
Hartha mit
Spechtshausen.