Bestellung eines Altersvormunds für Marie Therese Büttner aus Hartha

1862 · Dokument

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Das Königliche Gerichtsamt Tharandt weist am 26. Februar 1862 die Ortsgerichte in Hartha an, einen neuen Altersvormund für die 1847 unehelich geborene Minderjährige Marie Therese Büttner vorzuschlagen. Der bisherige Vormund ist verstorben, und der Stiefvater (ein Schuhmachermeister aus Somsdorf) wurde als ungeeignet abgelehnt. Die Gemeindevertretung von Großopitz mit Spechtshausen (u. a. Kirchvater Opitz) antwortet am 10. März 1862 mit dem Vorschlag, Herrn Friedrich Arnold aus Tharandt für diese Vormundschaft einzusetzen, da dieser bereits seine Bereitschaft dazu signalisiert habe.

Genannte Personen

  • Marie Therese Büttner / Marie Theresie Büttner: Am 17. September 1847 in Hartha unehelich geboren ("Minorennin"), für die ein neuer Vormund bestellt werden muss.
  • Friedrich Daniel Arnold: Ehemaliger, vor mehreren Jahren verstorbener Hausgenosse und vorheriger Altersvormund der Marie Therese Büttner.
  • Zimmermann: Schuhmachermeister in Somsdorf und Stiefvater von Marie Therese Büttner. Er wurde als Vormund vorgeschlagen, die Vormundschaft kann ihm laut Amt aber "nicht füglich übertragen werden".
  • Friedrich Arnold: Haus- und [unleserlich] in Tharandt. Er wird vom Ortsgericht als neuer Vormund vorgeschlagen und ist angeblich zur Übernahme bereit.
  • Opitz: Unterzeichner auf Bild 3 mit dem Zusatz "Kirchv." (Kirchvater) in Großopitz mit Spechtshausen.

Transkription

[Bild 1 - image_98d1e0.jpg]

Arm: Vorm: S.

An

die Ortsgerichte

zu

Hartha.

Für die am 17. September 1847. zu Hartha

unehelich geborene

Marie Therese Büttner

ist an Stelle des vor mehreren Jahren verstor=

benen Hausgenossen Friedrich Daniel Arnold

ein anderweiter Altersvormund zu bestellen.

Wenn nun dem hierzu vorgeschlage=

nen Stiefvater der Minorennnen, Schuhmacher=

meister Zimmermann in Somsdorf die Vormundschaft

[Bild 2 - image_98d1ff.jpg]

nicht füglich übertragen werden kann, so werden

die Ortsgerichte von Hartha hierdurch angewiesen

hierzu eine hierzu geeignete Person aus hiesigem

Amtsbezirke binnen 8 Tagen und längstens

den 15. März dieses Jahres

in Vorschlag zu bringen.

Tharandt, am 26. Februar 1862.

Das Königliche Gerichtsamt daselbst.

[unleserlich]

[Bild 3 - image_98d4aa.jpg]

An das Königl. Gerichtsamt

Tharandt

Nach einer uns zu gegang. Zufertigung vom 26 Fbr 1862

ist uns aufgegeben worden

für die am 17 Septbr 1847. zu Hartha geb. [am rechten Rand: unehl.]

Marie Theresie Büttner [durchgestrichen: in Vorschlag] einen Altersvor=

mund [über der Zeile eingefügt: vorzuschlagen] [durchgestrichen: in Vorschlag zu bringen] indem diese Stelle bereits

durch den Todt des frühern erledigt ist sei

Wir schlagen daher [durchgestrichen: hierzu] den Herrn Haus und

[unleserlich] Friedrich Arnold in Tharandt

hierzu vor, Welcher sich auch zu Annahme dessen

bereit erklären wird

Großo mit Spechtshausen den 10 März 1862

Kirchv. Opitz

Richter

[Bild 4 - image_98d4ca.jpg]

612.

An

die Ortsgerichte

zu

Hartha.