Gutachten zum Konzessionsgesuch des Schankwirts Wagner in Hartha (Tanzmusik und Ausspannung

1862 · Dokument

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Der Vorgang aus dem Jahr 1862 behandelt einen Konzessionsantrag des Schankwirtes Wagner in Hartha. Das Königliche Gerichtsamt Tharandt fordert den lokalen Gemeinderat auf, ein Gutachten zu drei Punkten abzugeben: polizeiliche Bedenken, Nutzen für den Ort/Verkehr und mögliche Nachteile für Dritte. In seinem Antwortschreiben äußert der Gemeindevorstand starke Bedenken bezüglich der Tanzveranstaltungen, da der Saal eine niedrige Holzdecke ("Bretdeke") besitze und somit akute Feuergefahr bestehe; hier müsse Wagner erst umbauen. Die Konzession für die "Ausspannung" wird hingegen sehr befürwortet, da durchreisende Fuhrleute diese dringend zur Pferdefütterung benötigten. Gegen die Person Wagner selbst gäbe es keine Einwände.

Genannte Personen

  • Friedrich Theodor Wagner / Friedrich August Theodor Wagner: Schankwirtschaftsbesitzer in Hartha. Bittsteller einer Konzession für Speisen, Tanzmusik und eine "Ausspannung" (Pferdewechselstation).
  • Opitz: Kirchvater ("Kirchv") und Gemeindevorstand ("Gemvorstand") in Großopitz mit Spechtshausen. Unterzeichner des Gutachtens.

Bemerkungen

Druck/Stempel: Auf Bild 1 befindet sich oben links ein gedruckter/gestempelter Briefkopf des K.S. Gerichtsamt Tharandt. Namenstoleranz: Der Antragsteller wird im amtlichen Anschreiben (Bild 1) als "Friedrich Theodor Wagner", im Antwortschreiben (Bild 3) jedoch als "Friedrich August Theodor Wagner" bezeichnet.

Transkription

[Bild 1 - image_995465.jpg]

G. V.

K. S. GERICHTSAMT

THARANDT.

An

den Gemeinderath

zu

Hartha.

Der Schankwirthschaftsbesitzer Fried=

rich Theodor Wagner zu Hartha hat um

Ertheilung der Concession zum Verab=

reichen kalter und warmer Speisen, zum

Abhalten von Tanzmusik sowie zur Ausspann=

ung nachgesucht.

Dem Gemeinderathe zu Hartha

wird das Gesuch Wagners in Abschrift

mitgetheilt, und er zugleich angewiesen, da=

rüber bis

zum 24 März 1862.

Hierzu

1 Abschrift

[Bild 2 - image_995484.jpg]

gutachtliche Anzeige zu erstatten

1., ob ein polizeiliches Bedenken gegen

Gewährung der Concession sowohl

hinsichtlich der Localität, als auch

hinsichtlich der Persönlichkeit des

Bittstellers vorliegt,

2., ob die Concessionsertheilung für

den Ort, sowie für den Verkehr

von besonderem Interesse und Nutzen

ist, und

3., ob durch diese Concessionirung Jeman=

dem Nachtheil zugefügt wird.

Tharandt, am 8. März 1862.

Das Königliche Gerichtsamt

daselbst.

[unleserlich]

[Bild 3 - image_9954c3.jpg]

An das Königl. Gerichtsamt

Tharandt

Nachdem in einer uns zugegangenen Zufertigung des

Königl Gerichtsants vom 8 d M. zu ersehen ist, das der

Schankwirth Friedrich August Theodor Wagner in Hartha

um Ertheilung der Concession zu Verabreichung warmer

und kalter Speisen, Abhaltung von Tanzmusik, sowie zur

Ausspannung nachgesucht hat, und zur Obrigkeitlicher Genehmigung

dessen, daher dem Gemeinderath aufgegeben worden ist.

Gutachtliche Anzeige darüber zu erstatten, so erlaubt sich

der unterzeichnete Gemeinderath nach der unterm 21 d M.

gepflogenen Berathung und Beschlußfassung hiermit

folgendes auszusprechen

Hinsichtlich des Tanzes scheint es uns [durchgestrichen: unbed] allerdings bedenklich

denselben in der sich nun befindlicher Localität öfterer abzu=

halten indem die Bauart eng und niedrig ist, die Saal

nur einfache Bretdeke hat, [durchgestrichen: und] deßhalb diese leicht feuer=

gefährlich werden könnte, es müßte vielmehr der Bittsteller

Wagner angehalten werden die Localität anders zu bauen

über die Frage ob die Concessionsertheilung für den Ort,

sowie für den Verkehr von besonderm Interesse u Nutzen [über der Zeile: wäre] ist

haben Wir zu erwiedern das die Concessionirung für den

Ort nicht, wohl aber für den Verkehr von Nutzen sein könnte

indem Wir zugeben das hauptsächlich die Fuhrleute, [unleserlich] Leute

keinen geeigneteren und vortheilhafteren Platz zum füttern

und ausspannen ihrer Pferde haben als in Hartha,

und ob durch diese Concessionirung Jemandem Nachtheil zu

gefügt würde, haben Wir kein Bedenken [über der Zeile: darüber] aus zu sprechen

und finden Wir uns auch nicht [durchgestrichen: bewogen] [über der Zeile: veranlaßt], gegen die

Persönlichkeit Wagners irgend ein polizeiliches

Bedenken [über der Zeile: demselben] [durchgestrichen: auszusprechen] [unter der Zeile: [unleserlich]]

Großo mit Spechtsh den 24. März 1862.

der Gemeinderath all da durch

Kirchv Opitz Gemvorstand

[Bild 4 - image_9954c9.jpg]

754.

An

den Gemeinderath

zu

Hartha.