Gutachten zum Konzessionsgesuch des Schankwirts Wagner in Hartha (Tanzmusik und Ausspannung
Der Vorgang aus dem Jahr 1862 behandelt einen Konzessionsantrag des Schankwirtes Wagner in Hartha. Das Königliche Gerichtsamt Tharandt fordert den lokalen Gemeinderat auf, ein Gutachten zu drei Punkten abzugeben: polizeiliche Bedenken, Nutzen für den Ort/Verkehr und mögliche Nachteile für Dritte. In seinem Antwortschreiben äußert der Gemeindevorstand starke Bedenken bezüglich der Tanzveranstaltungen, da der Saal eine niedrige Holzdecke ("Bretdeke") besitze und somit akute Feuergefahr bestehe; hier müsse Wagner erst umbauen. Die Konzession für die "Ausspannung" wird hingegen sehr befürwortet, da durchreisende Fuhrleute diese dringend zur Pferdefütterung benötigten. Gegen die Person Wagner selbst gäbe es keine Einwände.
Bemerkungen
Druck/Stempel: Auf Bild 1 befindet sich oben links ein gedruckter/gestempelter Briefkopf des K.S. Gerichtsamt Tharandt. Namenstoleranz: Der Antragsteller wird im amtlichen Anschreiben (Bild 1) als "Friedrich Theodor Wagner", im Antwortschreiben (Bild 3) jedoch als "Friedrich August Theodor Wagner" bezeichnet.
Transkription
[Bild 1 - image_995465.jpg]
G. V.
K. S. GERICHTSAMT
THARANDT.
An
den Gemeinderath
zu
Hartha.
Der Schankwirthschaftsbesitzer Fried=
rich Theodor Wagner zu Hartha hat um
Ertheilung der Concession zum Verab=
reichen kalter und warmer Speisen, zum
Abhalten von Tanzmusik sowie zur Ausspann=
ung nachgesucht.
Dem Gemeinderathe zu Hartha
wird das Gesuch Wagners in Abschrift
mitgetheilt, und er zugleich angewiesen, da=
rüber bis
zum 24 März 1862.
Hierzu
1 Abschrift
[Bild 2 - image_995484.jpg]
gutachtliche Anzeige zu erstatten
1., ob ein polizeiliches Bedenken gegen
Gewährung der Concession sowohl
hinsichtlich der Localität, als auch
hinsichtlich der Persönlichkeit des
Bittstellers vorliegt,
2., ob die Concessionsertheilung für
den Ort, sowie für den Verkehr
von besonderem Interesse und Nutzen
ist, und
3., ob durch diese Concessionirung Jeman=
dem Nachtheil zugefügt wird.
Tharandt, am 8. März 1862.
Das Königliche Gerichtsamt
daselbst.
[unleserlich]
[Bild 3 - image_9954c3.jpg]
An das Königl. Gerichtsamt
Tharandt
Nachdem in einer uns zugegangenen Zufertigung des
Königl Gerichtsants vom 8 d M. zu ersehen ist, das der
Schankwirth Friedrich August Theodor Wagner in Hartha
um Ertheilung der Concession zu Verabreichung warmer
und kalter Speisen, Abhaltung von Tanzmusik, sowie zur
Ausspannung nachgesucht hat, und zur Obrigkeitlicher Genehmigung
dessen, daher dem Gemeinderath aufgegeben worden ist.
Gutachtliche Anzeige darüber zu erstatten, so erlaubt sich
der unterzeichnete Gemeinderath nach der unterm 21 d M.
gepflogenen Berathung und Beschlußfassung hiermit
folgendes auszusprechen
Hinsichtlich des Tanzes scheint es uns [durchgestrichen: unbed] allerdings bedenklich
denselben in der sich nun befindlicher Localität öfterer abzu=
halten indem die Bauart eng und niedrig ist, die Saal
nur einfache Bretdeke hat, [durchgestrichen: und] deßhalb diese leicht feuer=
gefährlich werden könnte, es müßte vielmehr der Bittsteller
Wagner angehalten werden die Localität anders zu bauen
über die Frage ob die Concessionsertheilung für den Ort,
sowie für den Verkehr von besonderm Interesse u Nutzen [über der Zeile: wäre] ist
haben Wir zu erwiedern das die Concessionirung für den
Ort nicht, wohl aber für den Verkehr von Nutzen sein könnte
indem Wir zugeben das hauptsächlich die Fuhrleute, [unleserlich] Leute
keinen geeigneteren und vortheilhafteren Platz zum füttern
und ausspannen ihrer Pferde haben als in Hartha,
und ob durch diese Concessionirung Jemandem Nachtheil zu
gefügt würde, haben Wir kein Bedenken [über der Zeile: darüber] aus zu sprechen
und finden Wir uns auch nicht [durchgestrichen: bewogen] [über der Zeile: veranlaßt], gegen die
Persönlichkeit Wagners irgend ein polizeiliches
Bedenken [über der Zeile: demselben] [durchgestrichen: auszusprechen] [unter der Zeile: [unleserlich]]
Großo mit Spechtsh den 24. März 1862.
der Gemeinderath all da durch
Kirchv Opitz Gemvorstand
[Bild 4 - image_9954c9.jpg]
754.
An
den Gemeinderath
zu
Hartha.