Aufforderung des Königl. Gerichtsamts Tharandt zur Behebung baupolizeilicher Mängel
Das Königliche Gerichtsamt Tharandt fordert den Schuhmachermeister und Hausbesitzer Carl Gottlieb Rothe aus Hartha am 18. Dezember 1867 amtlich auf, festgestellte baupolizeiliche Mängel an seinem neu errichteten Flachsdarrengebäude (Kataster-Nr. 3) innerhalb von 14 Tagen zu beheben. Die Mängel wurden zuvor von einem Brandversicherungsinspektor aus Freiberg dokumentiert. Die erfolgreiche Beseitigung der Mängel muss dem Gerichtsamt bis spätestens 10. Januar 1868 gemeldet werden.
Bemerkungen
Fachbegriff: Eine Flachsdarre ist ein spezielles Gebäude, in dem Flachs (Lein) durch Hitzeeinwirkung getrocknet wurde, um die Pflanzenfasern für das anschließende Brechen vorzubereiten. Kontext (Brandgefahr): Der Trocknungsprozess mit offenen Feuerstellen barg ein enormes Brandrisiko. Das erklärt schlüssig, weshalb im Dokument der „Brandversicherungsinspector“ involviert ist und baupolizeiliche Mängel bei genau diesem Gebäudetyp rügt.
Transkription
(Bild 1)
[Stempel rechts:]
Königl. Sächs.
Gerichtsamt
Tharandt.
[Haupttext:]
An
den Hausbesitzer und Schuhmachermeiſter
Herrn Carl Gottlieb Rothe
in
Hartha.
(Bild 2)
Königl:
Gerichtsamt Tharandt, am
18. Dezember 1867.
wird
dem Hausbesitzer und Schuhmacher=
meister Herrn Carl Gottlieb Rothe
in Hartha
hiermit veranlaßt, die nach dem abschriftlich
beifolgenden Revisions = Protocoll von dem
Herrn Brandversicherungsinspector Dinze
in Freiberg gegen den unter Cat. Nr: 3 zu
Hartha ausgeführten Bau eines Flachsdarren=
gebäudes gezogenen Erinnerungen durch Ab=
stellung der gefundenen Baupolizei = Widrig=
keiten binnen 14 Tagen zu erledigen und daß
Solches geschehen längstens
den 10. Januar 1868.
hierher anzuzeigen.
V. Laspe:
[unleserlich] [unleserlich] Zimmer,
[unleserlich]